Wußow

  1. Frau Wußow konnte es nicht fassen und legte erneut Widerspruch ein. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Das Antwortschreiben der Senatsverwaltung Inneres vom 20. August 1996 klingt, als ob es nie eine Verhandlung gegeben hätte, in der Wußow von dem Vorwurf, bewußt im Halteverbot geparkt zu haben, freigesprochen wurde. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)