Gegen Mietüberhöhungen schützt der bestehende Wucherparagraph, der Anhebungen um mehr als 20 Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete unter Strafe stellt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Insofern hat der Wucherparagraph natürlich auch Auswirkungen auf das Mietrecht und muß dort nicht ausdrücklich festgeschrieben werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)