Wunschkandidaten Kadyrow

  1. Ohne Rücksicht auf demokratische Gepflogenheiten oder die russische Gesetzgebung ließ Moskau Kandidaten aus dem Rennen nehmen, die - ob honorig oder mit dem Schatten der Halbwelt behaftet - den Wunschkandidaten Kadyrow hätten gefährden können. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.10.2003)