XI

  1. Dabei entschied der Bundesgerichtshof bereits am 30. November 2004, daß die Bank mit der Übertragung der Wertpapiere lediglich ihrer gesetzlichen Herausgabeverpflichtung nachkommt und daher keine Gebühren erheben darf (Az. XI ZR 49/94). ( Quelle: Die Welt vom 05.09.2005)
  2. Jetzt erscheinen nach und nach die brauchbaren und seriösen Einführungen, Kommentierungen und Praxisratgeber zum SGB XI. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Der fährt durch die properen Straßen der alten Stadt oben in der Normandie, passiert den historischen Uhrenturm aus der Zeit Louis XI., die Kathedrale, die ein Juwel der Spätgotik ist. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002)
  4. Banken und Sparkassen missachten laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf breiter Front ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: BGH Urteil, XI ZR 140/03), das undurchsichtige Zinsklauseln von Sparverträgen gerügt hatte. ( Quelle: Abendblatt vom 08.08.2004)
  5. Prof. Adi Shamir, 40, Mathematiker am Weizmann-Institut in Rehovot, Israel, erhielt von der Akademie der Wissenschaft des Vatikans die höchste päpstliche Auszeichnung, die Goldmedaille Pius XI. ( Quelle: )
  6. Die Ile-de-France verließ der geniale Arbeiter nur einmal in Richtung Italien, wo er Papst Innozenz XI. an sich drückte und dem Nachfolger Petri einen Kuss gab. ( Quelle: )
  7. Dem Urteil zufolge müssen die Kreditinstitute ihren Privatkunden fünf Freiposten pro Monat für Zahlungsvorgänge vom eigenen Konto einräumen (Aktenzeichen XI ZR 217/95 vom 7. Mai 1996). ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  8. Am Ruder der Bribón XI (Strolch) hofft der Monarch auf weitere Erfolge bei künftigen Regatten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.05.2003)
  9. Zuvor war am 20. Februar 1939, nach dem Tod Pius XI., wohl auf Betreiben des vormaligen Kardinalstaatssekretärs Eugenio Pacelli, des späteren Pius' XII., ein "Informationsbüro" der offiziellen Vatikanzeitung "Osservatore Romano" gegründet worden. ( Quelle: FAZ 1994)
  10. Sie kollidiere mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der im Fall Mastercard eine verschuldensunabhängige alleinige Haftung des Kunden verneint habe (Az: XI ZR 128/90). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)