Das wurde schon im Volkszählungsgesetz festgelegt, welches Buß- oder Zwangsgeldern ausdrücklich keine aufschiebende Wirkung einräumt, wenn der Zähl- und Zahl-Unwillige die gerichtlichen Instanzen anruft.
( Quelle: TAZ 1987)
Der starke Anstieg bei den Zahlen ist nach Angaben des Außenministeriums allerdings auf ein neues Zähl- und Bewertungssystem zurückzuführen.
( Quelle: Spiegel Online vom 29.04.2005)