Zählerstände

  1. Sie rät, zum Jahreswechsel Zählerstände zu notieren. ( Quelle: Tagesspiegel vom 29.10.2004)
  2. Bis Freitag, 12. Dezember, können die Zählerstände noch per Karte, Fax oder E-Mail übermittelt werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.12.2003)
  3. Strom und Gas: Beim Auszug müssen die Zählerstände dem Anbieter schriftlich auf einem Abmeldebogen oder per Onlineformular mitgeteilt werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 23.02.2004)
  4. Kunden soll es so ermöglicht werden, ihre Zählerstände per 31. März 1999 mitzuteilen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)