Sie rät, zum Jahreswechsel Zählerstände zu notieren.
( Quelle: Tagesspiegel vom 29.10.2004)
Bis Freitag, 12. Dezember, können die Zählerstände noch per Karte, Fax oder E-Mail übermittelt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.12.2003)
Strom und Gas: Beim Auszug müssen die Zählerstände dem Anbieter schriftlich auf einem Abmeldebogen oder per Onlineformular mitgeteilt werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 23.02.2004)
Kunden soll es so ermöglicht werden, ihre Zählerstände per 31. März 1999 mitzuteilen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)