An dem neuen Gemeinschaftsunternehmen hält die ZVB 30 Prozent, die News-Gruppe 70 Prozent.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Gemäß § 4 ZVB ist Berechnungsgrundlage das im letzten Monat vor dem Ausscheiden bezogene Grundgehalt des aktiven Arbeitnehmer nebst bestimmten Zulagen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)