Um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden, empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeit, den zugesandten Fragebogen, den Einkommensnachweis für 1991 und einen Nachweis über die Höhe des 1992 voraussichtlich zu erwartenden Einkommens baldmöglichst einzureichen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)