Die vom Bundesgerichtshof zu beurteilende Klausel sah solche Zinszahlungen rückwirkend vor, wenn das normale Zahlungsziel nicht eingehalten wurde.
( Quelle: FAZ 1994)
In Deutschland kommen zum üblichen Zahlungsziel von 24 Tagen noch einmal 19 Tage, die der Schuldner auf dem Rücken des Gläubigers fahrlässig oder vorsätzlich vertrödelt.
( Quelle: DIE WELT 2001)
"Bei einem Zahlungsziel von vierzehn Tagen wartet man häufig sechs bis acht Wochen auf sein Geld", klagt Werner-Wolfgang Spitze, Obermeister der Hamburger Bauinnung.
( Quelle: Die Zeit 1995)