Standby- Akkreditive beinhalten beispielsweise die Zahlungszusage der Bank für den Fall, daß der Schuldner eines Geschäftes seine Leistung nicht erbringt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Mit der Zahlungszusage vom Sozialamt darf die Versorgung nicht eingestellt werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)