Architektonische Pläne sowie ein Zeitraster kann das Konzept noch nicht vorweisen, zumal noch keinerlei Entscheidung gefallen ist.
( Quelle: Aachener Zeitung vom 15.09.2005)
Wird dieses Zeitraster wesentlich überschritten, brauchen Juristen schon in den Bewerbungsunterlagen eine gute Erklärung.
( Quelle: Spiegel Online vom 20.08.2003)
Wir dürfen gespannt sein, welche Veränderungen aus dem verkürzten Zeitraster erwachsen.
( Quelle: Telepolis vom 06.12.2002)