Eine Zentralbörse könne keinesfalls die wichtige Funktion zur Erschließung regionaler Finanzmärkte leisten.
( Quelle: FAZ 1994)
Die deutsche Struktur mit Regionalbörsen und Zentralbörse könne sich dabei durchaus im Markt erhalten, sie dürfe nur nicht im Gesetz festgeschrieben werden.
( Quelle: Welt 1997)