Dafür halte sich die Polizei sehr viel stärker als hier an Zeugenbeweise.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.04.2001)
In der mündlichen Verhandlung gelingt es dem Vermieter, die Einzugsabsichten plausibel darzustellen, außerdem bietet er Zeugenbeweise an.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)