Zeugenbeweise

  1. Dafür halte sich die Polizei sehr viel stärker als hier an Zeugenbeweise. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.04.2001)
  2. In der mündlichen Verhandlung gelingt es dem Vermieter, die Einzugsabsichten plausibel darzustellen, außerdem bietet er Zeugenbeweise an. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)