Zeugnisanspruch

  1. Ein Zeugnis dagegen, das auf dem allgemeinen Briefbogen des Krankenhauses steht und nur vom Geschäftsführer unterschrieben ist, genügt dem Zeugnisanspruch nicht (Urteil vom 21. Dezember 1993, 4 Sa 880/93). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)