Wenn die zu einer Zeugnisverweigerung Berechtigten im Verdacht stehen, an einer Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei beteiligt zu sein, sei dies bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Wie verlautet, wird sie in ihrer Zwangslage ihr Recht auf Zeugnisverweigerung in Anspruch nehmen, um sich nicht selbst zu belasten.
( Quelle: Welt 1998)