Im Mittelpunkt der Debatte steht zur Zeit neben der Speicherung der kompletten Zielnummer, also der Nummer des Angerufenen, die Möglichkeit der maschinellen Auswertung der Verbindungsdaten als "Kommunikationsprofil".
( Quelle: TAZ 1990)
Ohne besondere Anweisung werden die Daten unter Kürzung der Zielnummer um die letzten drei Nummern gespeichert.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 25.08.2001)
Dadurch, daß Zeitpunkt und Dauer des Gesprächs sowie die Zielnummer aufgezeichnet würden, werde gegen das Fernmeldegeheimnis in Art. 10 GG und § 10 FernmG verstoßen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Dadurch, daß bei Betriebsratsgesprächen vom Apparat der Betriebsratsvorsitzenden oder ihres Stellvertreters auch die Gesprächsdauer und Zielnummer registriert werden, werde die Tätigkeit des Betriebsrates in unzulässiger Weise überwacht und behindert.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)