Wirtschaftlich gesehen leistet der Darlehensnehmer damit eine Zinsvorauszahlung zur Erreichung eines günstigeren Zinssatzes während der Dauer der Zinsfestschreibung.
( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)
Aus dem gleichen Grund verbietet sich bei privaten Käufen eine Zinsvorauszahlung.
( Quelle: Die Welt 2001)
Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehört auch ein Damnum oder Disagio, praktisch eine einmalige Zinsvorauszahlung.
( Quelle: Die Welt Online vom 24.09.2004)