Zinsvorauszahlung

  1. Wirtschaftlich gesehen leistet der Darlehensnehmer damit eine Zinsvorauszahlung zur Erreichung eines günstigeren Zinssatzes während der Dauer der Zinsfestschreibung. ( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)
  2. Aus dem gleichen Grund verbietet sich bei privaten Käufen eine Zinsvorauszahlung. ( Quelle: Die Welt 2001)
  3. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehört auch ein Damnum oder Disagio, praktisch eine einmalige Zinsvorauszahlung. ( Quelle: Die Welt Online vom 24.09.2004)