Die Kläger, die im Konzentrationslager Auschwitz Zwangsarbeit für die IG Farben geleistet hatten, waren mit ihren Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen das ehemalige Konglomerat schon vor den Zivilgerichten gescheitert.
( Quelle: n-tv.de vom 05.01.2005)