Bisher sah wohl nur das Zivilgesetzbuch der DDR die Möglichkeit vor, dass die Justiz in die Vertragsautonomie von zwei Partnern eingreifen konnte.
( Quelle: Die Welt Online vom 02.07.2002)
Anders in Frankreich, wo Artikel 9 des Zivilgesetzbuch die Privatsphäre rigoros schützt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.09.2001)
Aber vielleicht auch vom französischen Zivilgesetzbuch, denn dieses schützt die Bildrechte von Personen des öffentlichen Lebens in einem Ausmaß, das sich via Schadensersatzklage in zusätzliches Einkommen verwandeln lässt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.09.2001)