Bei den Beratungen des Entwurfs wurde unterstellt, daß 410 bis 420 Richter, also rund zehn bis elf Prozent der in der Ziviljustiz eingesetzten Richter, bei der Verwirklichung der Reform für andere Aufgaben freigesetzt werden.
( Quelle: Welt 1996)
Im Detail herrscht jedoch Unstimmigkeit unter den Ministern: Die Länder haben nicht nur unterschiedliche Auffassungen in der Frage, ob der Gerichtsaufbau für die Straf- und Ziviljustiz in Deutschland radikal vereinfacht werden soll.
( Quelle: Spiegel Online vom 26.11.2004)
Haben die Justizminister des Bundes und der Länder bei ihrer Konferenz in Wiesbaden an diesen Programmsatz gedacht, als sie sich den Kopf darüber zerbrachen, wie dem Notstand in der Ziviljustiz begegnet werden kann?
( Quelle: Welt 1996)