Zivilrechtsklage

  1. Nitsch antwortete: "Die öffentlich-rechtlichen Beförderungsbedingungen schließen nach dem einschlägigen EG-Recht nicht aus, daß eventuell über eine Zivilrechtsklage nach Paragraph 242 BGB ein Beförderungsvertrag eingeklagt werden kann. ( Quelle: Die Zeit 1995)