Die Zivilrichter hielten seine Schuld für nicht nachweisbar und kritisierten, es sei "in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt worden".
( Quelle: Die Welt vom 31.05.2005)
Denn die Zivilrichter begründeten die Abweisung der Schmerzensgeldklage mit einem Quasi-Freispruch für Wörz.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.05.2002)