Zivilrichter

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  1. Die Zivilrichter hielten seine Schuld für nicht nachweisbar und kritisierten, es sei "in manchen Punkten nicht objektiv ermittelt worden". ( Quelle: Die Welt vom 31.05.2005)
  2. Denn die Zivilrichter begründeten die Abweisung der Schmerzensgeldklage mit einem Quasi-Freispruch für Wörz. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.05.2002)
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