Im politischen Wahlkampf sei der Aufkleber als "Meinungsäußerung" erlaubt, begründete Richter Michael Mauck am Donnerstag eine entsprechende Eil-Entscheidung des Berliner Landgerichts für Zivilstreitigkeiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
In Zivilstreitigkeiten zum Beispiel werden rund 40 Prozent der Entscheidungen der erstinstanzlichen Gerichte - zumeist Amtsgerichte - im Berufungsverfahren aufgehoben.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.11.2004)
In anderen Ländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen hat man bei den Zivilstreitigkeiten ein ganz wesentliches Moment herausgenommen, nämlich die Erscheinungspflicht.
( Quelle: Spiegel Online vom 07.03.2003)