Die Angeklagte, die den Zoo seit 1994 wegen der Erkrankung von Zoodirektor Michael Gorgas zunehmend in Alleinregie geführt hatte, profitierte laut Urteil von dem alten Rechtsgrundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 31.01.2003)