Zufallsopfer

  1. Während ihr Zufallsopfer am Tatort an inneren Verletzungen verblutete, stahlen die beiden Schläger seine Geldbörse mit 20 Euro und versuchten noch in der Tatnacht vergeblich, von dem Konto des alkoholkranken Sozialhilfeempfängers Geld abzuheben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.09.2002)