Denn nach den uns vorliegenden Riester-Papieren fängt die Zulagenförderung teilweise ja schon bei einer Monatssparrate von 70 DM an.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Dann können Sie als selber nicht förderfähiger Ehepartner die Zulagenförderung erhalten, wenn für Sie ein eigener Vertrag abgeschlossen wird.
( Quelle: DIE WELT 2001)