Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hat dies jetzt beim Zulassungsausschuß der KV beantragt, der darüber entscheiden muß.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der paritätisch mit Ärzten und Kassenvertretern besetzte Zulassungsausschuß muß die Qualifikation der Bewerber bewerten.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)