Zulassungsgrund, nämlich die unverschuldete Klagefristversäumung, alle anderen (Vor-) Fragen unentschieden lassen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Vor allem hätte es (wovon auch das BAG ausgeht) keine Rolle gespielt, daß der Zulassungsgrund später weggefallen ist.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)