Außerdem muss die Kategorie des Rindes - etwa Jungbulle, Ochse oder Kuh - angegeben werden, sowie die Zulassungsnummer des Schlacht- oder Zerlegungsbetriebs.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Bei EU-Geflügel sei das Herkunftsland nur an einem Kennbuchstaben auf der Zulassungsnummer des Schlachtbetriebs zu erkennen.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Auf der Zutatenliste von Lebensmitteln kann es auch mit der europäischen Zulassungsnummer E 322 angegeben werden.
( Quelle: TAZ 1996)
Den Zettel an der Windschutzscheibe des Geschädigten mit der Zulassungsnummer des Lkw müsse ein unbekannter Dritter irrtümlich oder mutwillig hinterlassen haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)