Zulassungsvoraussetzung ist ein Hochschulabschluss, Prüfungsvoraussetzung (Meldung zur Abschlussprüfung) außerdem eine mindestens einjährige Berufstätigkeit.
( Quelle: Die Zeit (16/2002))
Sie ist als sog. subjektive Zulassungsvoraussetzung aber nur verfassungsmäßig, wenn sie dem Schutz eines überragenden Gemeinschaftswertes dient und nicht außer Verhältnis zu diesem Zweck steht.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)