Zulassungsvoraussetzung

  1. Zulassungsvoraussetzung ist ein Hochschulabschluss, Prüfungsvoraussetzung (Meldung zur Abschlussprüfung) außerdem eine mindestens einjährige Berufstätigkeit. ( Quelle: Die Zeit (16/2002))
  2. Sie ist als sog. subjektive Zulassungsvoraussetzung aber nur verfassungsmäßig, wenn sie dem Schutz eines überragenden Gemeinschaftswertes dient und nicht außer Verhältnis zu diesem Zweck steht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)