Zulassungsvoraussetzungen sind die Hochschul- beziehungsweise die Fachhochschulreife oder eine Eignungsprüfung vor dem Oberschulamt.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Nach insgesamt 300 Stunden können sie, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, auch eine Prüfung zum Hauswirtschafter ablegen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.08.2004)
Kfz-STEUER: Die Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen für Kraftfahrzeuge und Fahrschulen kann vorerst nicht in Kraft treten.
( Quelle: n-tv.de vom 19.02.2005)