Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zulassungsvoraussetzungen sind die Hochschul- beziehungsweise die Fachhochschulreife oder eine Eignungsprüfung vor dem Oberschulamt. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  2. Nach insgesamt 300 Stunden können sie, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, auch eine Prüfung zum Hauswirtschafter ablegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.08.2004)
  3. Kfz-STEUER: Die Neuregelung der Zulassungsvoraussetzungen für Kraftfahrzeuge und Fahrschulen kann vorerst nicht in Kraft treten. ( Quelle: n-tv.de vom 19.02.2005)