Behrdlich geprfte Produkte tragen ein spezielles Zulassungszeichen der BAM.
( Quelle: Südwestrundfunk vom 30.12.2005)
Feuerwerkskörper, die das Zulassungszeichen des Amtes nicht tragen, dürfen nicht eingeführt werden.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Normalerweise handele es sich um einfuhrverbotene Knallkörper, die zumeist mit chinesischen Schriftzeichen oder mit nachgeahmten deutschen Zulassungszeichen bedruckt seien.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)