Zurückbehaltung

  1. Die Zurückbehaltung des Darlehens ist wenig sinnvoll, weil in diesem Fall der Schuldzinsenabzug verloren ginge. ( Quelle: Die Welt Online vom 17.11.2002)
  2. Mängel der Wohnung rechtfertigen allerdings nicht die Zurückbehaltung der Mietkaution, entschied das Landgericht Köln (Urteil vom 3. März 1993, 10 S 334/92). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)