Die Zurückbehaltung des Darlehens ist wenig sinnvoll, weil in diesem Fall der Schuldzinsenabzug verloren ginge.
( Quelle: Die Welt Online vom 17.11.2002)
Mängel der Wohnung rechtfertigen allerdings nicht die Zurückbehaltung der Mietkaution, entschied das Landgericht Köln (Urteil vom 3. März 1993, 10 S 334/92).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)