Zurückhaltungsgebot

  1. Von pflichtgemäßer Auseinandersetzung mit dem allen Richtern - als Kehrseite ihres Privilegs - auferlegten Zurückhaltungsgebot ist aber nichts bekannt geworden. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Im Regelfall wäre wohl auch eine Schädigungsgefahr kaum für den Rechtsanwalt evident genug, um ein eindeutiges Zurückhaltungsgebot auslösen zu können. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)