Zusammenschaltung

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  1. Die Bonner Behörde hatte argumentiert, die Anordnung einer Zusammenschaltung bliebe unvollständig, wenn nicht auch die Entgelte festgelegt würden. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Auch bei der Zusammenschaltung mit Betreibern in anderen EU-Ländern sind die Mobilfunkunternehmen dann nicht mehr auf die Netze der nationalen Telefongesellschaften angewiesen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
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