Zusammenschlussvorhaben

  1. Damit habe sich die Lage seit dem bereits 2002 vom Bundeskartellamt geprüften und untersagten Zusammenschlussvorhaben im Wesentlichen nicht verändert, sagte Böge nun. ( Quelle: Tagesschau Online vom 05.02.2004)
  2. Voraussetzung dafür ist, dass die fusionswilligen Unternehmen übergeordnete volkswirtschaftliche Gründe vorweisen können, denen eine größere Bedeutung beigemessen wird als die durch das Zusammenschlussvorhaben bedingten Wettbewerbseinschränkungen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 20.02.2002)
  3. Auch die Kooperationsgespräche von RWE mit dem Suez-Konkurrenten Vivendi waren bereits sehr weit gediehen, als die Franzosen die Notbremse zogen und das Zusammenschlussvorhaben kurzerhand absagten. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)