Zusammenschlussvorhabens

  1. Die Verfahrensregeln nämlich schreiben vor, dass von der Fusion betroffene Wettbewerber im Rahmen einer mündlichen Verhandlung über alle Aspekte des Zusammenschlussvorhabens unterrichtet werden und dabei ihre Bedenken vortragen können. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.07.2002)