Wer ein neues Auto mit einer Zusatzausstattung ausrüstet und den Wagenkauf dann wegen Mängeln rückgängig macht, kann die Kosten vom Autohändler zurückverlangen.
( Quelle: Westfalenpost vom 21.07.2005)
Das Konzept eignet sich besonders für eine preiswerte Erst- oder Zusatzausstattung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)