Um zu vermeiden, dass Patienten aus Kostengründen eine suboptimale Therapie erhalten, wird es in Zukunft erforderlich sein, die DRG's durch Zusatzentgelte aufzustocken.
( Quelle: Tagesspiegel vom 28.02.2004)
Sonderumlagen und Zusatzentgelte, die Mitglieder z.B. unter der Bezeichnung Jahresplatzbenutzungsgebühren zahlen müssen, sind bei der Durchschnittsberechnung als zusätzliche Mitgliedsbeiträge zu berücksichtigen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)