Käsestangen und Croissants fallen unter die Zusatzregelung ("Sonderbackwerkverordnung").
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Der Ausweg aus der Sackgasse findet sich in einer Zusatzregelung, einstmals geschaffen für den Fall einer Versorgungslücke innerhalb des deutschen Marktes.
( Quelle: Welt 1996)