Nachdem der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis von sich aus gekündigt hatte, weigerte sich das Unternehmen, dem Mitarbeiter einen Teil der für das zurückliegende Geschäftsjahr auszuzahlenden Zusatzvergütung zu gewähren.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.09.2001)