Das Landgericht habe seine Entscheidung "mit einer vertraglichen Pflichtverletzung" der Zuschauer begründet, erklärt Kempf: "Ein Stadionbesucher schließt mit dem Veranstalter des Bundesliga-Spiels einen Zuschauervertrag.
( Quelle: Handelsblatt vom 09.11.2005)