Mit Zustellungsdatum vom 30. Januar 1989 bestätigte die Innenverwaltung den Wunsch der Ausländerbehörde, den 13jährigen Türken Sunay K. abzuschieben.
( Quelle: TAZ 1989)
Zur ordnungsgemäßen Erteilung des Rechtsmittelauftrags gehört es aber, das für den Lauf der Rechtsmittelfrist maßgebliche Zustellungsdatum zu ermitteln und dem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten zweifelsfrei mitzuteilen (177).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)