Zustellungskosten

  1. Zu den Übermittlungskosten zählen nur die Versendungs- und Zustellungskosten, nicht aber die Kosten des Gläubigers bei der Entgegennahme von Bargeld. Diese hat der Gläubiger zu tragen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Zahlen muß niemand, das Blatt finanziert sich allein durch Anzeigen, 'das geht', so Braunerhielm, 'leicht, weil wir ja praktisch keine Zustellungskosten haben'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)