Wer einen Wachdienst beauftragt, der hat immerhin die Gewähr, daß die Firmeninhaber und deren Mitarbeiter einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden sind.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
So wie Bayern eine Zuverlässigkeitsprüfung von rund 20 000 Mitarbeitern an Flughäfen eingeführt hat.
( Quelle: Die Welt 2001)
Die dafür geltenden Bestimmungen knüpfen laut Innenministerium an die Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Waffengesetz an.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)