Sie sollten im Haushalt ihres Zweitwohnsitzes genau abklären, wie sie sich verhalten wollen und sicherstellen, daß sie im Falle von Buß- oder Zwangsgeldandrohungen erreichbar sind, um rechtliche Schritte dagegen zu unternehmen.
( Quelle: TAZ 1987)
Freundliche Ermahnungen hatten die Boykotteurin nicht erschüttert, Zwangsgeldandrohungen wurden völlig ignoriert, Pfändungsankündigungen nicht zur Kenntnis genommen.
( Quelle: TAZ 1988)