Bilanz ist zu ziehen: Gut ein Jahr ist das Betreuungsgesetz in Kraft, mit dem Abschied genommen wurde von Zwangspflegschaft, Vormundschaft, Entmündigung für Volljährige wegen Geisteskrankheit, Verschwendungs- und Trunksucht oder Rauschgiftkonsums.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)