Zweckbestimmung

上一页 1
  1. Auch für den PDS-Redner Bernhard Gonnermann ist die Zweckbestimmung des Nationalparks ein "grundsätzliches Problem". ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Wegen dieser auf die selbständige Erwerbstätigkeit des Kl. ausgerichteten Zweckbestimmung fällt der von ihm geschlossene Vertrag nicht unter die Geschäfte, vor deren unbedachtem Abschluß das HWiG schützen will. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Die Rechnungsprüfer bezweifeln, daß eine München-Reise für Bezirksfraktionen arbeitsrelevant sei, und rügen: "Touristische Anteile" von Reisen lägen "außerhalb der Zweckbestimmung". ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 03.02.2005)
  4. Dem LG ist auch darin beizutreten, daß sich die Frage, welche Zweckbestimmung vorliegt, zunächst nach einer an objektive Merkmale anknpüfenden überwiegenden Zweckbestimmung beurteilt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Dem LG ist auch darin beizutreten, daß sich die Frage, welche Zweckbestimmung vorliegt, zunächst nach einer an objektive Merkmale anknpüfenden überwiegenden Zweckbestimmung beurteilt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Bei genauerer Analyse zeige sich hingegen, so der Kern seiner Argumentation, daß bei Wagner "Kunst jegliche ideologische Zweckbestimmung hinter sich läßt". ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  7. Er betonte jedoch, die Zahlen der Flugüberwachung gäben "keinen Hinweis darauf, für welche Auftraggeber solche Maschinen von privaten Fluggesellschaften eingesetzt worden sind" noch "irgendeinen Hinweis auf die Zweckbestimmung eines Fluges". ( Quelle: Sat1 vom 06.12.2005)
  8. Dieses Geld wird entsprechend der Zweckbestimmung ausschließlich in Brandenburg eingesetzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  9. Gut zwanzig Minuten dauerte die Präsentation und Erklärung der komplizierten Zweckbestimmung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.03.2001)
  10. Zu den "bestehenden Vorschriften" gehören neben Regeln über die Zweckbestimmung (Widmung) und Benutzung auch das sonstige geltende Recht (vgl. BVerwGE 32, 333 (337); VGH Kassel, HessSGZ 1987, 263). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
上一页 1