Zwei-plus-vier-Vertrag

  1. Richard Motsch als Rechtsbeistand der Bundesregierung betont, dass die Enteignungen durch die Sowjets zwischen 1945 und 1949 im 1990 mit den Siegermächten abgeschlossenen Zwei-plus-vier-Vertrag als endgültig festgeschrieben worden seien. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.01.2004)