Zweibett-Zimmer

  1. Wahlleistungen bei stationärer Behandlung: Hier werden Chefarztbehandlung und Unterbringung in einem Ein- und/oder Zweibett-Zimmer zusätzlich versichert. ( Quelle: ZDF Heute vom 13.03.2004)
  2. Wer aber mit seinem Mitbewohner im Zweibett-Zimmer nicht klar kommt, kann in ein anderes Zimmer wechseln und dabei gegebenenfalls die Hilfe von Sozialpädagogen in Anspruch nehmen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.04.2004)